Coronamaßnahmen

Maßnahmen zum Spielbetrieb in der Coronakrise

Minigolf ist eine der beliebtesten Freizeitaktivitäten in Deutschland. Minigolf findet im Freien auf großzügig angelegten Minigolfanlagen statt. Die schrittweise Wiederaufnahme des Spiel und Sportbetriebs im Rahmen der Wiederaufnahme des sozialen Lebens ist aus unserer Sicht im Rahmen von Übergangsregeln umsetzbar. Daher stellen wir für unsere Minigolfanlage folgende Übergangsregelungen auf. Die Regelungen dienen nach dem aktuellen Stand als Hilfestellung und Empfehlung für die Umsetzung des Wiedereinstiegs ins freizeitbezogene Sporttreiben auf Minigolfanlagen, ersetzen jedoch nicht die Einhaltung der Umsetzungsverordnung der regionalen Gesundheitsbehörden und können daher je nach Lockerungs- oder Verschärfungsgrad im Einzelfall erweitert oder in geringerem Umfang angewendet werden

1. Sportartspezifische Übergangsregelungen
Bei den folgenden Punkten kann bei entsprechenden behördlichen Empfehlungen oder Auflagen auch das Tragen einer Mund-/Nasenschutzmaske ohne Einschränkungen umgesetzt werden.

Spiel- und Sportbetrieb (eigenständige Ausübung der Sportart ohne Anleitung)
Der allgemeine (Publikums-)Spielbetrieb auf Minigolfanlagen wird im Rahmen der allgemeinen Mindeststandards durchgeführt

Eine Bahn wird nach dem Bespielen erst verlassen, wenn die Vorgruppe an einer Bahn zu Ende gespielt und diese verlassen hat. So wird die Einhaltung des Mindestabstandes von 2 Metern bereits garantiert, da die Bahnen in der Regel mehr als dieser geforderte Mindestabstand auseinander liegen. Bei ungewöhnlicherweise geringeren Abständen wird eine komplette Bahn komplett ausgelassen

Am Kassenhäuschen wird Desinfektionsmaterial bereitgestellt, um vor und nach dem Spielen die Hände zu desinfizieren

Schläger, Bälle und sonstiges ausgehändigtes Zubehör werden durch den Platzbetreiber nach Rückgabe desinfiziert, bevor sie wieder herausgegeben werden.

Die Gäste werden namentlich mit min. einer Kontaktmöglichkeit und Uhrzeit aufgenommen, um bei möglichen Fällen die Infektionsketten rückverfolgen zu können.

Spielprotokolle werden nicht weitergereicht, nur ein/e Spieler*in schreibt, der/die zweite Spieler*in macht nur Sichtkontrolle beim abgelegten Spielprotokoll

Auf Abklatschen, Umarmung etc. wird verzichtet (bei Ausübung des Sports kein Körperkontakt notwendig)

Jeder Spieler erhält einen eigenen Ball.

Zum Schutz der Mitarbeiter wird an der Ausgabe eine Plexiglasscheibe angebracht.

Überwachung der Vorgaben durch Aufsichtspersonal auf der Anlage.


2. Kindergeburtstage, Familienfeste und Firmenevent
Kindergeburtstage, Familienfeste und Firmenevent sind ab sofort wieder bei uns möglich


3. Ergänzende Hinweise
Minigolf wird im Allgemeinen Outdoor durchgeführt. Dabei zeichnen sich Minigolfanlagen durch ihre Größe und die Abstände zwischen den Bahnen aus. Außerdem ist für die Ausübung des Minigolfsports kein Körperkontakt und auch keine Körpernähe notwendig. Die Einhaltung der Mindeststandards ist daher kein Problem und mit dem derzeitigen Bewusstsein in der Gesellschaft leicht umsetzbar. Auch für den allgemeinen Publikumsspielbetrieb auf Minigolfanlagen (Familien oder Gruppen) sind die Standards einzuhalten. Minigolf stellt damit aus unserer Sicht eine ideale Freizeitaktivität zur Wiederaufnahme des sozialen Lebens dar